Franziska Schwings-
hackl
Am 10. Dezember 2023 wurde dieser Zeitpunkt vor der Adresse Universitätsstraße 21 angebracht. Die Initiative dafür ging von erinnern:at aus.
Franziska Schwingshackl, geborene Oberwurzer, verwitwete Mayr
geboren 26. Jänner 1878 in Assling
gestorben 9. März 1944 in München-Stadelheim, Deutschland
Verurteilung und Haft
Franziska Schwingshackl half Frauen bei nicht gewollten Schwangerschaften.
Sie nahm Abtreibungen vor, was zu dieser Zeit aber streng verboten war. Deshalb verurteilte man Franziska Schwingshackl bereits 1924 zu 2 Monaten Gefängnis. 1930 musste sie für 9 Monate ins Gefängnis, weil eine Frau beim Eingriff gestorben war.
Todesurteil für eine „gefährliche“ Verbrecherin
Nachdem die Nazis die Macht übernommen hatten, soll sie noch mehr als 20 Abtreibungen vorgenommen haben. Damit hatte sie gegen die „Verordnung zum Schutz der Ehe, Familie und Mutterschaft“ verstoßen. Sie soll auch Geld dafür genommen haben. Deshalb unterstellte man ihr auch Eigennutz. So klagte man Franziska Schwingshackl als „gefährliche Verbrecherin“ an, die vor allem auf Geld aus war.
Das Sonder-Gericht Innsbruck verurteilte Franziska Schwingshackl zum Tode. Das Gericht begründete das Urteil mit den nationalsozialistischen Forderungen nach:
- dem „Schutz des werdenden Lebens“
- der Verhütung von möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Mutter
Diese Forderungen wollte das Gericht unerbittlich und ohne jede Gnade durchsetzen. Am 9. März 1944 vollstreckte man das Urteil und richtete Franziska Schwingshackl im Gefängnis von München-Stadelheim hin.
Das Reichsjustiz-Ministerium ermahnte jedoch das Sonder-Gericht Innsbruck. Nicht wegen der harten Strafe, sondern nur wegen der Begründung. Beim Urteil fehlte ein umfassenderer Einblick in die „Täterpersönlichkeit“ von Franziska Schwingshackl.